Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist bayernweit zuständig für die Überwachung von rund 800 komplexen Betrieben und befindet sich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Im Stabsbereich LE2 – Zentrale Koordination Export – ist ab sofort, befristet auf zwei Jahre, eine Stelle als
am Standort Buchloe zu besetzen.
in personalrechtlichen Fragen:
Frau Sienerth, Personalsachbearbeiterin (Tel. 09221 4070-134)
in fachlichen Fragen:
Herr Maurer, Stabsbereichsleiter LE2 – Zentrale Koordination Export (Tel. 09221 4070-256)
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist.
Chancengleichheit ist uns wichtig. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen. Auf die Möglichkeit der Beteiligung des Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen. Die Stelle ist außerdem für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen finden Sie hier auf unserer Website.
Sie sind neugierig geworden und möchten Teil unseres agilen und motivierten Teams werden?
Dann senden Sie uns bis spätestens 21.07.2024 Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail und unter Angabe des Geschäftszeichens Z-3210-2024/21 an personal@kblv.bayern.de zu. Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir Sie, sämtliche Anlagen in einer PDF-Datei (maximal 10 MB) zusammenzufassen.
Alternativ richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung (nur Kopien) unter Angabe des Geschäftszeichens Z-3210-2024/21 an:
Bayerische Kontrollbehörde für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Sachgebiet Zentrale Verwaltung
Flessastraße 2
95326 Kulmbach
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Wir bitten Sie daher, keine Originale vorzulegen. Reisekosten für Vorstellungsreisen werden nicht erstattet.